Staatliche und sonstige Förderungen
Es gibt unterschiedlichste (staatliche) Förderungen für unsere Onlinekurse, die du in Deutschland, Österreich und der Schweiz beantragen kannst.
Wichtiger Hinweis: Alle Förderungen müssen vor Kursbeginn bewilligt worden sein!
Förderungen in Deutschland
Der Bildungsgutschein ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters, die es Arbeitssuchenden und Beschäftigten ermöglicht, eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanziert zu bekommen.
Wichtige Punkte:
- Zielgruppe: Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und Beschäftigte, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten.
- Kostenübernahme: Deckt Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren sowie ggf. Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Unterkunft.
- Voraussetzung: Die Weiterbildung muss notwendig sein, um die Arbeitsmarktchancen zu verbessern. Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist erforderlich.
- Einlösung: Nur bei zertifizierten Bildungsträgern möglich.
- Gültigkeit: Der Bildungsgutschein ist zeitlich und regional begrenzt und enthält eine konkrete Maßnahmeempfehlung.
Antragstellung:
Interessierte müssen einen Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren und die Notwendigkeit der Weiterbildung begründen.
Mehr Infos gibt es auf der offiziellen Seite der Agentur für Arbeit oder direkt bei einem Beratungsgespräch.
Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks
Mit einem Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks können die Kosten für Ihre Weiterbildung anteilig übernommen werden. Diese Bildungsschecks werden prinzipiell an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergeben, die in dem jeweiligen Bundesland leben und/oder arbeiten.
Voraussetzungen:
• Sie haben keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit.
• Sie haben ein bestimmtes Mindestalter.
• Sie haben im Kalenderjahr der Antragstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen.
Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen Beratungsstelle, die es bundesweit flächendeckend gibt.
Beispielhafte Förderungen durch die Bundesländer
Vor dem Erhalt eines Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks ist eine kurze, kostenlose Bildungsberatung an einer zugelassenen Beratungsstelle notwendig. Sie erhalten dann einen Qualifizierungsscheck, den Sie einfach für einen Onlinekurs an der OfG einlösen können.
- Brandenburg: Bildungsscheck
- Hamburg: Weiterbildungsbonus
- Hessen: Qualifizierungsscheck
- Rheinland-Pfalz: QualiScheck
- Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
- Thüringen: Weiterbildungsscheck (Direkt-Link für Privatpersonen)
Falls keine dieser Beispiele für Sie zutreffen sollte, suchen Sie bitte in der Förderdatenbank nach Förderungen für Ihr Bundesland.
Junge Leute mit einer abgeschlossener Berufsausbildung und einer besonderen Begabung können über dieses Stipendium ebenfalls eine staatliche Förderung erhalten.
Voraussetzungen:
• Sie müssen jünger als 25 Jahre sein.
• Sie müssen in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer der folgenden Grundlagen abgeschlossen zu haben:
• Berufsbildungsgesetz (BBiG)
• Handwerksordnung (HwO)
• Gesetzlich geregelter Fachberuf im Gesundheitswesen
Als förderungswürdig gelten ebenfalls folgende Weiterbildungsmaßnahmen:
• Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der dualen Ausbildungsberufe.
• Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachkaufmann/-frau, Fachwirt/in, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in etc.,
• Fachbezogene Weiterbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe
• Fachübergreifende Weiterbildungen wie beispielsweise EDV und persönlichkeitsbildende Kurse
Ob Sie förderungsfähig sind, entscheidet die zuständige Antragsstelle individuell. Normalerweise ist dies die Kammer, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.
Wichtige Hinweise:
• Sie müssen das Begabten-Stipendium nicht zurückzahlen.
• Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
• Das Stipendium muss vor dem Kursbeginn gewährt werden.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.
Vier, acht, zwölf oder mehr Jahre bei der Bundeswehr - Im Anschluss bekommen die Soldatinnen und Soldaten die Chance, sich eine neue zivile Karriere aufzubauen. Damit sie den Übergang von der militärischen Dienstzeit in die zivile Arbeitswelt so erfolgreich wie möglich bewältigen, gibt es den Berufsförderungsdienst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BFD befinden sich meist direkt vor Ort in den Kasernen und beraten und betreuen die Soldaten bereits während ihrer Dienstzeit.
Der Soldat hat die Möglichkeit, schon während der Dienstzeit, über den BFD an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen, wie z. B. an Onlinekursen.
Am Ende und nach der Dienstzeit steht der Start in die zivile Karriere kurz bevor. Die Soldaten können sich jetzt uneingeschränkt auf ihre individuelle Fort- und Weiterbildung konzentrieren und sich auf den Wechsel in den zivilen Arbeitsmarkt vorbereiten. Neben der Auffrischung vorhandener Schulkenntnisse haben die Soldaten beispielsweise die Chance, einen höheren Schulabschluss zu erwerben, einen (weiteren) Berufsabschluss zu erlernen, in einen anderen Beruf umzuschulen, sich in einem erlernten Berufsfeld im Sinne eines Aufstieges oder einer Spezialisierung fortzubilden oder ein Onlinestudium zu absolvieren.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung Ihrer Förderung und stellen Ihnen entsprechende Unterlagen aus. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Jedes Unternehmen lebt von dem Potenzial seiner Mitarbeiter – und dieses sollte regelmäßig gefördert werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzen nach einer Förderung für eine Online-Weiterbildungsmaßnahme.
Vereinbaren Sie die Kostenübernahme vor Kursbeginn, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kursgebühren erstatten (auch wenn die Rechnung auf Sie persönlich ausgestellt wird). Eine rückwirkende Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Die Kosten für die OfG-Weiterbildung können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Folgende Kosten können Sie beispielsweise dabei steuerlich geltend machen:
• Studiengebühren
• Fachliteratur
• Arbeitsmittel (beispielsweise Computer, Software, Arbeitszimmer etc.)
Kindergeld
Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.
Dies betrifft Teilnehmer/innen an allen OfG-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Das Kind muss sich dabei nachweislich auf das Ausbildungsziel vorbereiten.
Förderungen in Österreich und der Schweiz
Jedes Unternehmen lebt von dem Potenzial seiner Mitarbeiter – und dieses sollte regelmäßig gefördert werden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzen nach einer Förderung für eine Online-Weiterbildungsmaßnahme.
Vereinbaren Sie die Kostenübernahme vor Kursbeginn, so kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kursgebühren erstatten (auch wenn die Rechnung auf Sie persönlich ausgestellt wird). Eine rückwirkende Änderung der Rechnung ist leider nicht möglich.
Gerne unterstützen wir dich bei der Klärung der passenden Förderung und stehen dir per E-Mail zur Verfügung.